Bachelorarbeiten
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Umfang der Bachelorarbeit entspricht 12 Leistungspunkten.
Weitere Informationen zur Bachelorarbeit finden sich im Merkblatt für die Anfertigung von Bachelorarbeiten.
Themen
Themen können direkt bei den Abteilungen erfragt werden, bzw. werden auf der Webseite der jeweiligen Abteilung gelistet:
- Geochemie & Lagerstättenkunde
- Geothermie
- Hydrogeologie
- Ingenieurgeologie
- Mineralogie und Petrologie
- Petrophysik
- Strukturgeologie und Tektonik
Anmeldung und Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gelten je nach gültiger Studien- und Prüfungsordnung bestimmte Voraussetzungen (siehe Merkblatt für die Anfertigung von Bachelorarbeiten).
Mit den jeweiligen Betreuern wird das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit der Bachelorarbeit ausgefüllt und bei der Prüfungskommission eingereicht.
Anschließend wird die Abschlussarbeit im CAS angelegt und dem Studierenden zugeordnet. Dieser wird dann per E-Mail aufgefordert, sich für diese Abschlussarbeit online anzumelden.
Vorlage
Vorlage zur Erstellung der Titelseite der Bachelor- oder Masterarbeit
KIT Logo (Dieses kann verwendet werden - kein Muss.)
WICHTIG: Auf der Abschlussarbeit darf kein externes Logo erscheinen, auch nicht wenn die Arbeit in einem Unternehmen stattgefunden hat. Nur die offiziell angemeldeten Betreuer/Gutachter werden auf dem Deckblatt erwähnt, alle weiteren Details können in die Danksagung aufgenommen werden.
Eigenständigkeitserklärung
Die Bachelorarbeit ist mit der unterschriebenen Erklärung zu versehen, in welcher der/die Studierende versichert, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der gültigen Fassung beachtet wurde.